Folgende filmspezifische Versicherungen werden in Österreich angeboten:
Versicherung des Filmnegativs gegen Zerstörung, Diebstahl bzw. sonstiges Abhandenkommen mit der Gesamtsumme der Herstellungskosten. Ersetzt werden die Wiederherstellungskosten, die durch Beschädigung des Materials als Folge von Kamera-, Transport-, Kopierwerkschäden entstehen, sowie Beschädigungen beim mechanischen und elektronischen Schnitt oder durch Löschen des Videobandes. Gleiches gilt für die Filmpositivversicherung.
Die Ausfallsversicherung deckt Vermögensschäden ab, die als Folge von Störungen oder Unterbrechungen der Produktion in Folge von Krankheit, Unfall oder Tod von beteiligten Filmschaffenden (Darstellern, Regisseuren) entstehen, und ersetzt Mehrkosten oder im Fall von ausfallsbedingtem Abbruch der Produktion die bis dahin angefallenen Produktionskosten.
Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung und schützt gegen bestimmte Folgen eines Unfalls. Im Rahmen einer Unfallversicherung kann sowohl der ganze Aufnahmestab mit Schauspielern und Statisten als auch ein Einzelrisiko versichert werden. Die Prämie richtet sich nach der Gefahrensituation.
Weiters können abgeschlossen werden: eine Feuerversicherung, eine Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung, eine Einbruchsdiebstahlsversicherung und eine Transportversicherung.
Nur wenige österreichische Versicherungen bieten auf Grund des branchenspezifischen Risikos „Filmversicherungen“ (im engeren Sinn) an. Es empfiehlt sich, sich diesbezüglich an einen einschlägig ausgewiesenen Versicherungsmakler zu wenden.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung. Durch sie kann sich der Versicherungsnehmer davor schützen, zur Erfüllung von Schadenersatzansprüchen Dritter eigenes Vermögen aufwenden zu müssen. Grundsätzlich bestimmen die Produktionskosten die Höhe der Prämien für Filmproduzenten.
Der Filmproduzent kann wählen zwischen einer Pauschalversicherung (sämtliche Filmvorhaben sind versichert, ohne dass es einer einzelnen Anmeldung bedarf) für alle Filmvorhaben oder einem Einzelvertrag (jedes Projekt muss einzeln angemeldet werden). Der Haftpflichtversicherungsschutz umfasst üblicherweise keine außergewöhnlichen Haftpflichtansprüche, z. B. infolge von Luftfahrten und Autowettfahrten, die zum Zweck der Aufnahmen ausgeführt werden, oder Ansprüche wegen Beschädigung der für die Filmaufnahmen benützten Grundstücke, Räumlichkeiten und Gebäude. Vom Versicherungsschutz üblicherweise ausgeschlossen sind weiters Haftpflichtansprüche wegen Schäden bei akrobatischen Leistungen und Schäden, die sich aus der Entwicklung oder sonstigen Bearbeitung von Filmen ergeben.
Die Requisiten- und Lampenversicherung deckt das Risiko auf Beschädigung oder Verlust von Requisiten (etwa Kostüme, Möbel, Bilder). Höherwertige Kunstgegenstände können über Spezialklauseln versichert werden.
Die Filmapparateversicherung deckt das Beschädigungs- oder Verlustrisiko von Filmapparaten (Kameras, Kassetten, Objektive, Belichtungsmesser, Kabel etc.; Tonausrüstungen; Beleuchtungsequipment etc.).
Errors&Omission-Versicherungen sowie Completion Bonds werden in Österreich derzeit nicht direkt angeboten. Im ersten Fall wird internationalen Produktionsfirmen daher eine entsprechende Vorsorge im Herkunftsland empfohlen. Im Fall von Completion Bonds kann die entsprechende Vorsorge durch die österreichische Produktionsfirma entriert werden.