die sterreichische Film Commission

Filmförderung auf Bundesebene

Österreichisches Filminstitut

Das Österreichische Filminstitut ist die österreichische Förderinstitution auf Bundesebene, basierend auf dem Filmförderungsgesetz.

Ausgehend vom dualen Filmförderungssystem, wie es auch in der Schweiz, in Deutschland und Frankreich besteht, gibt es im Budget des Österreichischen Filminstituts Förderungsmittel für folgende Bereiche:

  • erfolgsabhängige Filmförderung (Referenzfilmförderung; der Erfolg des Referenzfilms wird nach künstlerischen und/oder wirtschaftlichen Parametern beurteilt);
  • projektbezogene Filmförderung (die Förderungswürdigkeit eines Filmprojektes wird durch die Auswahlkommission beurteilt);
  • Nachwuchsförderung.

Ziel der Filmförderung ist es,

  • die Herstellung, die Verbreitung und Verwertung österreichischer Filme zu unterstützen, die geeignet sind, entsprechende Publikumsakzeptanz und/oder internationale Anerkennung zu erreichen und dadurch die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des österreichischen Filmschaffens zu steigern,
  • die kulturellen, wirtschaftlichen und internationalen Belange des österreichischen Filmschaffens zu unterstützen,
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des österreichischen Filmschaffens zu stärken,
  • die Zusammenarbeit zwischen Film und
  • Fernsehen zu fördern,
  • fachlich-organisatorische Hilfestellung zu gewähren,
  • an der Harmonisierung von Filmförderungsmaßnahmen von Bund und Ländern mitzuwirken.

Gefördert werden insbesondere

  • die Konzept- und Drehbucherstellung,
  • die Projektentwicklung,
  • in Eigenverantwortung von österreichischen Filmherstellern produzierte österreichische Filme und österreichisch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen,
  • der Verleih und der Vertrieb,
  • die berufliche Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen,
  • Vorhaben zur Strukturverbesserung des österreichischen Filmwesens.


Von der Förderung sind ausgenommen

  • Kinofilme, für die nicht sichergestellt ist, dass zwischen der ersten gewerblichen öffentlichen Vorführung in Österreich und einer drahtlosen oder drahtgebundenen fernsehmäßigen Nutzung oder einer Verwertung mittels Videokassette, Bildplatte oder anderer Bildträger im deutschsprachigen Verwertungsgebiet ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten (in Ausnahmefällen mindestens 6 Monate) liegt;
  • Filme, die im Auftrag hergestellt werden.

Österreichisch-ausländische Gemeinschaftsproduktionen sind förderbar, wenn der österreichische Partner die Förderungsvoraussetzungen erfüllt und das Vorhaben den Bestimmungen eines diesbezüglichen zwischenstaatlichen Filmabkommens entspricht. Liegt ein solches Abkommen nicht vor, hat die österreichische finanzielle, künstlerische und technische Beteiligung jeweils mindestens 30 Prozent zu betragen. Das Filminstitut kann in begründeten Ausnahmefällen eine geringere Beteiligung akzeptieren. Bei einer Gemeinschaftsproduktion fördert das Filminstitut unter Prüfung des Gesamtvorhabens nur den österreichischen finanziellen Anteil.

Österreichisches Filminstitut 
Roland Teichmann, Direktor
Spittelberggasse 3
A-1070 Wien
T: (+43) (0)1 526 9730
F: (+43) (0)1 526 9730-440 
E: office@filminstitut.at




FISA - Filmstandort Austria

FISA ist ein finanzielles Anreizmodell und unterstützt förderungswürdige österreichische Kinospiel- und -dokumentarfilme sowie österreichisch-ausländische Koproduk­tionen und Kofinanzierungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gab Anfang September 2010 - nach Notifizierung der Richtlinien durch die Europäische Kommission - den Startschuss für den Fonds. Das Wirtschaftsministerium stellt dafür bis zum Jahr 2012 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzungen für den Zuschuss:

 

· Antragsberechtigt sind Personen/Firmen mit Wohn- oder Geschäftssitz bzw. einer Geschäftsniederlassung in Österreich

· Minimum der österreichischen Herstellungskosten: 25 Prozent der Gesamtherstellungs­kosten bzw. 20% bei Großproduktionen (Budget über 10 Mio. Euro). Ausnahmen in begründeten Einzelfällen.

· Erfüllung eines kulturellen Eigenschaftstests (kulturelle, kreative, herstellungstechnische Kriterien)

· Budgetminimum: 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen

· Vorführdauer: mindestens 79 Minuten bei Spiel- bzw. Dokumentarfilmen, 59 Minuten bei Kinderfilmen
· Höhe der Förderung: maximal 25% der förderungsfähigen österreichischen Herstellungskosten (maximal 15% der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel)

· Die Förderung ist mit Förderungsmitteln anderer Förderungsinstitutionen kumulierbar

 

Das Fördermodell wird umgesetzt durch aws und Location Austria, einer Abteilung der ABA.

 

Location Austria

Arie Bohrer

Julia Schmölz

Hanuschgasse 3

A-1010 Wien

T: (+43) (0)1 588 5833

E: fisa@location-austria.at




 

 


bm:ukk Kunstsektion

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur fördert den innovativen, österreichischen Nachwuchs- (Erstlings-), Dokumentar-, Experimental- und Animationsfilm. Es sind Herstellungs-, Drehbuch-, Verwertungsförderungen sowie eine Festivalbeteiligung möglich. Die Antragsunterlagen sind an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/3, mit folgendem Inhalt zu senden:

  • Antragsschreiben mit Kurzbeschreibung des Inhalts
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Treatment
  • Lebenslauf mit Referenzmaterial
  • Zeitplan

bm:ukk
Sektion II/3 Kunstangelgenheiten
Schottengasse 1
A-1140 Wien
T: (+43) (0)1 531 15-7503 
F: (+43) (0)1 531 15-7538
E: karl.hufnagl@bka.gv.at 



Film-/Fernsehabkommen

Zwischen dem Österreichischen Filminstitut und dem ORF besteht seit 1981 das Film-/ Fernsehabkommen zur gemeinsamen Förderung des österreichischen Films. Weiters besteht ein Sonderfonds zur Förderung von Nachwuchsfilmen, Filmen mit Innovationscharakter, Kurzfilmen und Dokumentarfilmen. Die Finanzierung eines Filmvorhabens setzt insbesondere voraus, dass die für die Filmherstellung erforderlichen finanziellen Mittel vom ORF und dem Filminstitut bzw. im Falle des Sonderfonds auch von einer anderen filmfördernden Institution gemeinsam erbracht werden. Zur Durchführung des Abkommens stellt der ORF jährlich € 5,96 Millionen (US$ 7,56 Mio.) zur Verfügung, vergeben von einer gemeinsamen Kommission.



Fernsehfonds Austria

Mit der Novelle des Komm-Austria-Gesetzes (KOG) wurde per 1.1.2004 bei der Rundfunk und Telekom GmbH ein Fernsehfilmförderungsfonds eingerichtet. Die RTR-GmbH verwaltet diesen Fonds und erhält jährlich 7,5 Mio. Euro aus einem Teil der Gebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz, die früher dem Bundesbudget zuflossen. Diese Mittel sind durch die RTR-GmbH anzulegen und zur Förderung der Herstellung von Fernsehproduktionen zu verwenden.

Die Fördermittel sollen zur Steigerung der Qualität der Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft beitragen, den Medienstandort Österreich stärken und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll die Förderung einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.

Gefördert wird die Herstellung von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen, die mindestens 23 Minuten lang sind. Nicht gefördert werden Image-, Werbe- und Industriefilme. Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmer bzw. -unternehmen mit entsprechender fachlicher Qualifikation. Fernsehveranstalter sind nicht antragsberechtigt. Die Finanzierung des zu fördernden Projekts muss sichergestellt sein. An der Finanzierung beteiligte Fernsehveranstalter dürfen die Rechte an Fernsehfilmen und Dokumentationen für höchstens sieben Jahre, an Serien für höchstens zehn Jahre erwerben. Projekte mit hohen Aufwendungen in Österreich und Projekte mit hohem ausländischem Finanzierungsanteil können besonders berücksichtigt werden.

Die maximale Förderungshöhe beträgt 20% der angemessenen Gesamtherstellungskosten. Die Höchstfördergrenzen liegen im Einzelfall für Fernsehserien bei 120.000 Euro pro Folge, für Fernsehfilme bei 700.000 Euro und für TV-Dokumentationen bei 200.000 Euro. Die Förderungen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln, etwa von Bundesländern oder ausländischen Förderstellen, ist möglich, jedoch nicht mit Fördergeldern des Bundes.

Pro Jahr sind fünf Einreichtermine vorgesehen. Förderungsentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Förderungsziele und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer der RTR-GmbH getroffen. Der Fachbeirat besteht aus fünf Personen mit mehrjähriger Praxis in der Filmbranche.

fernsehfonds@rtr.at



Video: International Film Production in Austria


"Hier findet man Locations, an denen man mit einem bemerkenswert hohen Maß an Unterstützung und Infrastruktur drehen kann."

Jean-Jacques Annaud, Regisseur